Restaurierung der Mühlenanlagen

Restaurierung der Mühlenanlagen

Für den 14.10.2011 wurden die Gemeinde Lotte, die Bez.Reg Münster und das LWL Amt für Denkmalpflege zu einem Abstimmungsgespräch in die Mühle Bohle eingeladen. Durch die Eigentümerfamilie wurde der Restaurierungsbedarf und das Kostenvolumen sowie eine auf den Fördergrundsätzten denkbare Beteiligung der Fördergeber am Gesamtprojekt dargestellt. Bereits am 19.10.2011 wurde von der Gemeinde Lotte als  „Untere Denkmalbehörde“ die „Denkmalrechtliche Erlaubnis“ für die in der Präsentation dargestellten Maßnahmen erteilt. Im Einzelnen handelt es sich hier um folgende Maßnahmen:

I. Restaurierung der Dreibogenbrücke:

Teilweise Erneuerung von Quadersteinen im Eisgang, teilweise Erneuerung von Bogensteinen  in den Brückenbögen, Ausrichtung/Sanierung des Brüstungsmauerwerks, Hohlraumverfüllung des Mauerwerks im Gewölbe, oberseitige Wasserrinne zur Verhinderung des Eintretens von Oberflächenwasser;

 

2. Restaurierung der Ölmühle,
Wasserrad, Stauwehr und Transmission:

Erneuerung, Restaurierung des Wasserrads einschließlich Welle und Lagerung, Umbau des Radhauses und Herstellung eines Kulturstaues entsprechend der Genehmigung des Kreises Steinfurt vom 19.07.1982, Restaurierung der Transmissionswelle durch Erneuerung des Tragestegs über die Düte, Erneuerung/Restaurierung der Welle und der Lager der Transmissionswelle, Freilegen des Nebenwehrs einschließlich Angleichung der Uferböschungen, Herstellung der vorgesehen Fallbaumhöhe im Staubereich;

3. Sanierung der mühlentechnischen Einrichtungen:
Reinigung der technischen Einrichtungen (Siebe, Filter, Sichter, Reiniger, Elevatoren) der Mühle, Wiederherstellung des Anschlusses der Einrichtungen an das Transmissionssystem der Mühle über entsprechende Flachriemen und ggf. neuer restaurierter Riemenscheiben, Verbindung des Mühlentransmissionssystems mit dem Antriebssystems des Wasserrades;

4. Herstellung eines Demonstrations- und Vorführraumes in der Getreidemühle
Erneuerung der Treppenanlage zum ersten sowie zum zweiten Obergeschoss durch den Einbau zweier Podesttreppen, Vergrößerung der vorhanden Treppen-Deckenausschnitte. Einbau
eines Holz-/Festbrennstoffofens (Werkstattofen), Einbau eines innenliegenden Edelstahlkamins vom ersten Obergeschoss bis zum Dachaustritt, Herstellung eines klimatisierten Abstellraumes bis zu max. 6m2 Größe im Bereich oberhalb der Sägemühle.

Förderanträge
Hiermit war Grundlage der Beantragung öffentlicher Mittel gegeben. Entsprechend der Vereinbarungen des Gesprächs vom 14.11 wurden folgende Förderanträge gestellt:
Gesellschaft zur Förderung gemeinnütziger Zwecke im Kreis Steinfurt über 25.000€
Bezirksregierung Münster, Bereich Denkmalschutz über 31.750€
Bezirksregierung Münster, Bereich ländliche Entwicklung über 61.390€
Nordrhein Westfalen Stiftung über 24.886€
in Bezug auf die Überarbeitung des Wehrs war die Gemeinde auf Grund des Staurechtsablösungsvertrages von 1982 die hierauf entfallenden Kosten von 12.000€ direkt zu übernehmen.
Voraussetzung der öffentlichen Förderung war eine Kostenübernahme durch Eigentümer / Verein von 10% der Gesamtkosten von 16.689€.

Mit den hiermit vorgelegten Förderanträgen von 171.715€ war der Finanzmittelbedarf für das Restaurierungsvorhaben vollständig abgedeckt. Die Kostenvolumen waren in den Hauptleistungen durch Auftragnehmer Angebote abgedeckt.
Schwer zu übersehen waren die unterschiedlichen Förderkriterien im Detail. Wurden beim Denkmalschutz ausschließlich Leistungen zur Unterhaltung des Denkmals bewilligt, bedeute dies, das die Gelder z.B. nicht für neue Treppenanlagen oder der Möblierung des Lernorts eingesetzt werden konnten. Besonders problematisch, das Eigenleistungen bei allen Fördergebern differenziert betrachtet wurden. Konnten die Arbeitsleistungen bei dem einem mit einem Betrag als geldwerte Leistung in Ansatz gebracht werden, wurde die geldwerte Leistung bei dem zweiten auf einen anderen Betrag festgelegt und reduzierte den Gesamtaufwand der Leistung. Der dritte Fördergeber anerkannte die Eigenleistungen gar nicht an, dafür werden alle dem Gesamtprojet zuordenbaren Rechnungen im vorher bewilligten Rahmen anerkannt. Schön,  dass es denn auch ein Fördergeber gab, der sich nicht auf Anteile festgelegt hatte und damit quasi eine Restfinanzierung übernahm.
Unter diesen Gegebenheiten war die Aufstellung des Finanzierungsplans ein Puzzle mit zunächst mehren Unbekannten.

Historisch. Informativ. Aktiv.